RS Vwgh 1998/6/19 98/02/0182

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Veröffentlicht am 19.06.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19 Abs2;
AsylG 1997 §21 Abs1;
AsylG 1997 §44 Abs4;
FrG 1993;
FrG 1997 §61 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist der Fremde VOR Inkrafttreten des FrG 1997 in das Bundesgebiet eingereist, liegt gem § 19 Abs 2 AsylG 1997 eine entgegen den Bestimmungen des zweiten Hauptstückes des Fremdengesetzes erfolgte Einreise vor, wenn es sich um eine den seinerzeit geltenden Bestimmungen, die dem nunmehrigen Regelungsinhalt des zweiten Hauptstückes des FrG 1997 entsprechen, widersprechende Einreise gehandelt hat.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998020182.X01

Im RIS seit

20.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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