RS Vwgh 1998/6/24 98/04/0067

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

HKG 1946 §29 Abs5;
HKG 1946 §3 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/04/0068

Rechtssatz

Jedes Kammermitglied ist ex lege Mitglied der jeweils fachlich zuständigen Fachgruppe (Innung, Gremium) und der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft sowie auch der analogen Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene (Hinweis E 15.9.1992, 92/04/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040067.X01

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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