RS Vwgh 1998/7/23 97/20/0756

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Veröffentlicht am 23.07.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art130 Abs2;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs6;
WaffG 1996 §8 Abs7;

Rechtssatz

Bei Verneinung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 8 Abs 6 WaffG 1996 steht der Behörde ein Ermessen zur Abstandnahme von der Entziehung nicht zu.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997200756.X05

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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