RS Vwgh 1998/9/30 98/20/0287

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
WaffG 1996 §8 Abs3;

Rechtssatz

Daß die eine Person belastende strafgerichtliche Verurteilung angesichts der Höhe der ausgesprochenen Geldstrafe nicht unter § 8 Abs 3 WaffG 1996 subsumierbar ist, besagt noch nichts über die Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998200287.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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