RS Vwgh 1998/11/10 97/11/0281

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;
StVO 1960 §96 Abs7;
StVO 1960 §99 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs2;

Rechtssatz

Daß gem § 96 Abs 7 StVO idF vor der Nov BGBl 1998/I/3 die Behörden ein Verzeichnis lediglich über Bestrafungen nach § 99 Abs 1 und 2 StVO zu führen haben, steht der Berücksichtigung sonstiger Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften bei der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG keineswegs entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110281.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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