RS Vwgh 1999/2/17 96/01/0276

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §65 Abs1;

Rechtssatz

Dass der Bf in der Anzeige nicht als Verdächtiger angeführt ist, steht der Aufforderung, sich der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen, nicht entgegen, weil einerseits die in § 65 Abs 1 SPG 1991 enthaltene Ermächtigung der Behörde zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nicht zur Voraussetzung hat, dass der in dieser Gesetzesstelle angeführte Verdacht auch bereits in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gekommen sein muss und andererseits die im angefochtenen Bescheid angeführten Indizien den gegen den Bf gehegten Verdacht nicht von vornherein als unbegründet erscheinen lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996010276.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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