RS Vwgh 1999/2/18 98/20/0020

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1 idF 1994/520;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Die Formulierung des § 12 Abs 1 WaffG 1996 hat in bezug auf den Wahrscheinlichkeitsmaßstab (GEFÄHRDEN KÖNNTE) zu keiner Änderung zur bisher geltenden Rechtslage geführt. Aus diesem Grunde erheben sich keine Bedenken, die zur bisher geltenden Rechtslage ergangene Judikatur auch auf die korrespondierende Bestimmung des WaffG 1996 anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200020.X03

Im RIS seit

04.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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