RS Vwgh 1999/3/8 98/01/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

ABGB §154;
StbG 1985 §42 Abs1;

Rechtssatz

Der Ausschluss eines Kindes von der gleichzeitigen Einbürgerung ist auch durch Verfügung des Vaters (und somit auch der unehelichen Mutter) möglich (Hinweis E 13.3.1911, Budw 8099/A). Eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer derartigen Verfügung war - und ist - nicht erforderlich (vgl zur Rechtslage vor Neufassung von § 154 ABGB mit BGBl Nr 403/1977 Ehrenzweig, System des österreichischen allgemeinen Privatrechtes II, Wien, 1924, S 225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010185.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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