RS Vwgh 1999/3/17 97/03/0364

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Veröffentlicht am 17.03.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §29a;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/03/0373

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/28 93/02/0032 1

Stammrechtssatz

Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige Wohnsitzbehörde läßt grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens iSd § 29a VStG erwarten.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997030364.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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