RS Vwgh 1999/3/22 96/10/0204

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §4 Abs1;
ForstG 1975 §5 Abs1 lita;

Rechtssatz

Der Tatbestand der Neubewaldung ist ausschließlich auf jene Fläche zu beziehen, die Anlass für die Durchführung des Waldfeststellungsverfahrens gab, wenn die Waldfeststellung von der Frage der Neubewaldung abhängt. Bezogen auf die Feststellungsfläche sind Bewuchs und Überschirmungsgrad zu ermitteln (Hinweis E 20.6.1994, 90/10/0064, VwSlg 14072 A/1994, 24.6.1996, 91/10/0168, und 2.4.1998, 97/10/0244).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996100204.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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