RS Vwgh 1999/4/26 99/10/0024

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Veröffentlicht am 26.04.1999
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27/02 Notare

Norm

NO 1871 §117 Abs5;
NO 1871 §118a Abs1 lita;

Rechtssatz

Eine Wiederaufnahme der praktischen Verwendung - auch nach einer Unterbrechung derselben von nur wenigen Tagen, sofern diese nicht dem § 117 Abs 5 NO zu subsumieren ist - beseitigt den Streichungsgrund des § 118a Abs 1 lit a NO nicht rückwirkend, sondern begründet - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - die neuerliche Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidaten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100024.X01

Im RIS seit

19.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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