RS Vwgh 1999/6/10 96/07/0209

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
AWG 1990 §29 Abs5 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0017

Rechtssatz

Die Parteistellung nach § 29 Abs 5 Z 2 AWG 1990 hat die ausschließliche Funktion, dem Liegenschaftseigentümer, auf dessen Grundstücken die Anlage errichtet und betrieben werden soll (Hinweis E 11.9.1997, 97/07/0051), die Verfolgung seiner durch Errichtung und Betrieb der Anlage auf Grundstücken seines Eigentums berührten Rechte zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996070209.X04

Im RIS seit

21.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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