RS Vwgh 1999/6/16 96/01/0859

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Veröffentlicht am 16.06.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

B-VG Art130 Abs2;
SPG 1991 §65 Abs1;

Rechtssatz

Ein Absehen von der erkennungsdienstlichen Behandlung kommt gemäß § 65 Abs 1 SPG 1991 dann eher in Betracht, wenn die Gefahr der Begehung weiterer Delikte eher hinsichtlich solcher Delikte gegeben ist, für deren Aufklärung aus erkennungsdienstlichen Daten nichts oder nur wenig gewonnen werden kann (Hinweis E 16.12.1998, 97/01/0793).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996010859.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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