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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/08/0084 6Stammrechtssatz
Die Unterlassung der in § 10 Abs 2 AlVG angeordneten Anhörung des Verwaltungsausschusses könnte nicht schlechthin zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führen, sondern nur dann, wenn überhaupt Anhaltspunkte für Gründe vorlägen, die " berücksichtigungswürdig " im Sinne des § 10 Abs 2 AlVG sein könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996080256.X01Im RIS seit
18.10.2001