RS Vwgh 1999/10/6 99/01/0056

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Veröffentlicht am 06.10.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §29 Abs1;
AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Bei § 29 Abs 1 AsylG 1997 handelt es sich um eine im Asylverfahren anzuwendende Sonderregelung, die aber keine speziellere Regelung zu § 63 Abs 3 AVG, wonach die Berufung den Bescheid, gegen den sie sich richtet, zu bezeichnen und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten hat, enthält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010056.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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