RS Vwgh 1999/10/15 97/19/1070

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Veröffentlicht am 15.10.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7 Abs4;
AufG 1992 §1 Abs3 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/12/04 95/18/1448 1

Stammrechtssatz

Eine Bescheinigung gemäß § 7 Abs 4 AsylG 1991 über die vorläufige Aufenthaltsberechtigung hat nur deklaratorischen Charakter. Die vorläufige Aufenthaltsberechtigung ist - unabhängig von der Ausstellung einer Bescheinigung - nur dann gegeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür vorliegen (Hinweis E 30.9.1997, 95/01/0515, 96/01/0451).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997191070.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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