RS Vwgh 1999/10/18 96/17/0349

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Veröffentlicht am 18.10.1999
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0123 1

Stammrechtssatz

Bei einer Straße handelt es sich grundsätzlich dann um eine mit öffentlichem Verkehr, wenn sie weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist noch auf ihr auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996170349.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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