RS Vwgh 1999/11/25 99/20/0162

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §4 Abs1;
AsylG 1997 §4 Abs2;
AsylG 1997 §4 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/20/0161 E 25. November 1999 99/20/0163 E 25. November 1999

Rechtssatz

Da für die zuständigen Behörden in der Slowakischen Republik in der Frage des Abschiebungsschutzes nur das einfache Gesetz der in der Praxis heranzuziehende Prüfungsmaßstab ist und dieser Maßstab nicht den Voraussetzungen des § 4 AsylG 1997 entspricht (ausführliche Begründung im Erk), kommt es auch nicht darauf an, mit welcher Häufigkeit Abschiebungen in der Praxis stattfinden und inwieweit dies aus Gründen, die sich der Annahme eines mit ausreichender Sicherheit gewährleisteten Abschiebungsschutzes nicht zugrunde legen lassen, etwa bloß wegen fehlender Mittel oder anderer rein administrativer Hindernisse, zurzeit nicht der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200162.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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