RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0051

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Es liegt nicht außerhalb des nach der allgemeinen Lebenserfahrung üblichen Geschehensablaufes, dass vertraglich vorgesehene Überrechnungen von in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern (etwa mangels eines Guthabens auf dem Konto) nicht zustandekommen. Ein Geschäftsführer lässt daher die gebotene Sorgfalt außer Acht, wenn er ohne weiteres auf solche Vereinbarungen vertraut und daher die Tilgung der Umsatzsteuerschuld unterlässt (Hinweis E 20.11.1996, 94/15/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150051.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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