RS Vwgh 1999/12/21 97/19/1262

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

21/03 GesmbH-Recht
23/01 Konkursordnung
23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AnfO §1;
AnfO §2;
AufG 1992 §5 Abs1;
GmbHG §82;
KO §27;
KO §28;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/1263

Rechtssatz

Der Bezug eines Geschäftsführergehaltes eines Fremden ist grundsätzlich geeignet, den Lebensunterhalt des Fremden unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann im Sinne des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 zu sichern, wenn diese voraussichtlich für die Dauer der Bewilligung über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne dass die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach §§ 28 ff KO oder §§ 2 ff AnfO besteht. Anfechtungsgefährdete Zahlungen sind demgegenüber zur Sicherung des Unterhaltes im Sinne des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 nicht geeignet (Hinweis E 3.10.1996, 95/19/1937).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997191262.X02

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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