RS Vwgh 2000/1/19 99/01/0372

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Veröffentlicht am 19.01.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/01/0381 E 19. Jänner 2000

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 2000/02/16 99/01/0366 2

Stammrechtssatz

Bei offenem Asylverfahren ist es dem unabhängigen Bundesasylsenat verwehrt, eine abgesonderte Entscheidung darüber zu erlassen, ob die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Asylwerbers in den Herkunftsstaat zulässig ist oder nicht (Hinweis E 19.1.2000, 99/01/0372).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010372.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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