RS Vwgh 2000/1/19 99/01/0377

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.2000
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Bei der materiellen Prüfung der Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers gem § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 ist grundsätzlich dessen gesamtes Verhalten einzubeziehen. So wie ein langjähriges Wohlverhalten nach Begehung der letzten Tat indiziert, dass eine positive Persönlichkeitsentwicklung seit Tatbegehung eingesetzt hat, die ein zukünftiges Wohlverhalten erwarten lässt, so indiziert die Begehung von Straftaten gegen Ende des Aufenthaltes in Österreich nach langjährigem davor gelegenem Wohlverhalten, dass sich die Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers gegen Ende seines Aufenthaltes zum Schlechteren entwickelt hat. Es ist nicht rechtswidrig, diesen Umstand negativ in die Beurteilung des Gesamtverhaltens einzubeziehen (Hinweis E 25.2.1998, 96/01/0107, 22.12.1999, 98/01/0086; hier: Tatbegehungen eineinhalb Jahre vor Erlassung des angefochtenen Bescheides).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010377.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten