RS Vwgh 2000/2/17 99/16/0195

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Veröffentlicht am 17.02.2000
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/03 94/16/0225 2

Stammrechtssatz

Für die Erfüllung des nach § 2 KVG der Gesellschaftssteuer unterliegenden Tatbestandes ist es nicht maßgeblich, in welchem Ausmaß der Gesellschafter am Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Daß eine Leistung des Gesellschafters der Gesellschaftssteuer nur entsprechend dem Beteiligungsverhältnis des leistenden Gesellschafters der Steuer unterliegen sollte, ist dem Gesetz keineswegs zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160195.X02

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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