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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs2;Rechtssatz
Die in § 102 Abs 2 KFG normierte Verpflichtung trifft den Lenker auch noch nach Antritt der Fahrt und besteht daher - entsprechend den Witterungsverhältnissen und Straßenverhältnissen - im Rahmen der Zumutbarkeit auch im Zuge der Fahrt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998020062.X01Im RIS seit
19.03.2001