RS Vwgh 2000/3/22 99/01/0374

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/01/0375 99/01/0376

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 2000/02/16 99/01/0366 2

Stammrechtssatz

Bei offenem Asylverfahren ist es dem unabhängigen Bundesasylsenat verwehrt, eine abgesonderte Entscheidung darüber zu erlassen, ob die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Asylwerbers in den Herkunftsstaat zulässig ist oder nicht (Hinweis E 19.1.2000, 99/01/0372).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010374.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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