RS Vwgh 2000/3/22 99/01/0034

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §16;
SPG 1991 §65 Abs1;

Rechtssatz

Die Ermächtigung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 65 Abs 1 SPG 1991 ist weit gefasst; sie umfasst auch den noch nicht ausreichend erhärteten Tatverdacht. Der weit gefassten Ermächtigung steht andererseits die Verpflichtung gegenüber, die erkennungsdienstlichen Daten von Amts wegen zu löschen, wenn der Verdacht entkräftet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010034.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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