RS Vwgh 2000/3/30 99/16/0404

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Veröffentlicht am 30.03.2000
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6;
KVG 1934 §18 Abs2 Z3;
KVG 1934 §21 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/25 97/16/0348 4

Stammrechtssatz

Die im § 21 Z 1 KVG im Wege des Begriffes "vereinbarter Preis" normierte Bemessungsgrundlage wird von der Judikatur dahin verstanden, daß dadurch oft schwierige Bewertungsfragen vermieden werden sollen (Hinweis E 19.1.1994, 93/16/0142, 0143). Angesichts der in § 18 Abs 2 Z 3 KVG enthaltenen Regelung über bedingte Vereinbarungen besteht im Bereich der Börsenumsatzsteuer auch keine echte Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 6 BewG rechtfertigen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160404.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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