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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §3 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/09/05 96/02/0306 1 (hier kommen noch die von der belangten Behörde aufgezeigte Fluchtgefahr sowie die fehlende behördliche Meldung des Fremden während seines Aufenthaltes in Österreich als zusätzliche Argumente für die Notwendigkeit der Verhängung der Schubhaft hinzu).Stammrechtssatz
Da an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" ein großes öffentliches Interesse besteht (Hinweis E 17.11.1995, 95/02/0132, 0133, 0134), reicht allein schon das Betreten des Fremden bei der Verrichtung von Schwarzarbeit durch Organe des Arbeitsinspektorates aus, um die Notwendigkeit der Schubhaft im Hinblick auf die Sicherung eines voraussichtlich zu verhängenden Aufenthaltsverbotes zu rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000020088.X01Im RIS seit
13.06.2001