RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2000
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §5 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/13/0175 E 20. Oktober 1993 RS 1 (hier dreijähriger Auslandsaufenthalt des Kindes)

Stammrechtssatz

Ein sich über zwei Jahre erstreckender Auslandsaufenthalt der Kinder ist (jedenfalls) als ständig iSd § 5 Abs 4 FamLAG zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150016.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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