RS Vwgh 2000/7/14 2000/02/0154

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Veröffentlicht am 14.07.2000
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs3;

Rechtssatz

Das im § 102 Abs 3 KFG geregelte Verbot für den Lenker, während des Fahrens ohne Verwendung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, umfasst jede Verwendung eines HANDYS ohne Freisprecheinrichtung zu Fernsprechzwecken, wie etwa auch aus welchen Gründen immer gescheiterte Versuche, das Mobiltelefon während des Lenkens (ohne Freisprecheinrichtung) in Betrieb zu nehmen (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000020154.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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