RS Vwgh 2000/9/8 2000/19/0052

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Veröffentlicht am 08.09.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0106 E 3. Juli 1990 RS 2

Stammrechtssatz

§ 10 Abs 1 und § 11 AlVG sanktionieren das Verhalten desjenigen, der entweder den Zustand des Unterhaltsbedarfes und Vermittlungsbedarfes schuldhaft herbeigeführt hat oder zwar ohne Verschulden in einen solchen Zustand geraten ist, seine Beendigung jedoch zu vereiteln sucht

(Hinweis E 19.4.1989, 90/08/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190052.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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