RS Vfgh 2001/6/11 B1541/00 - B308/00, B1247/00, B1351/00, B1749/00, B901/01 ua

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Veröffentlicht am 11.06.2001
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §5
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
Dubliner Übereinkommen betr die Zuständigkeit zur Prüfung von Asylanträgen innerhalb der EG BGBl III 165/1997

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung eines Asylantrags aufgrund der Annahme der Zuständigkeit eines anderen EU-Staates zur Prüfung des Antrags iSd Dubliner Übereinkommens; verfassungswidrige Gesetzesauslegung im Hinblick auf die in E v 08.03.01, G117/00 ua, geäußerte Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Verpflichtung der Asylbehörden zu einer Sachentscheidung in bestimmten Fällen; verfassungswidrige Auslegung des §5 AsylG 1997 auch im Hinblick auf die Annahme des Ausschlusses des Non-Refoulement-Gebotes

Rechtssatz

ebenso mit bloßem Hinweis auf die vorliegende Entscheidung: B308/00, B1247/00, B1351/00, B1749/00, alle E v 11.06.01, sowie B901/01 ua, E v 26.11.01.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Auslegung verfassungskonforme, Behördenzuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1541.2000

Dokumentnummer

JFR_09989389_00B01541_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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