RS Vwgh 2000/10/5 96/21/0927

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Veröffentlicht am 05.10.2000
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §6 Abs2;
AsylG 1991 §7 Abs1;
FrG 1993 §17 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, dass im Fall der Einreise durch Umgehung der Grenzkontrolle ein vorläufiges Aufenthaltsrecht nach § 7 Abs 1 iVm § 6 Abs 2 AsylG 1991 nicht in Betracht komme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996210927.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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