RS Vwgh 2000/10/18 98/09/0296

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2000
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1996/201;
AuslBG §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/09/0109 E 5. Dezember 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Das Erfordernis der "Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG hat nicht nur den Fall ihrer UNMITTELBAREN Gefährdung zur Voraussetzung, vielmehr ist eine Erhaltung iS einer konkretisierten Sicherung der Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer ausreichend (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0424 und E 24.2.1995, 94/09/0057; hier: Das Vorbringen des ast Arbeitgebers, dem beschäftigten Ausländer käme in bezug auf seine Einsatzmöglichkeiten als Elektromechaniker iZm einem für das Bestehen des Betriebes wichtigen Auslandsauftrag eine besondere Stellung im Betriebsgeschehen und damit auch eine arbeisplatzerhaltende Position zu, kann nicht als offenkundig unbeachtlich erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090296.X02

Im RIS seit

10.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten