RS Vfgh 2001/9/24 B1593/00

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Veröffentlicht am 24.09.2001
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Index

50 Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art83 Abs2
GewO 1994 §359b

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung einer Berufung betreffend eine Betriebsanlagengenehmigung in einem vereinfachten Verfahren mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin; keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für ein vereinfachtes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Rechtssatz

Hinweis auf E v 03.03.01, G87/00.

Die belangte Behörde wäre verpflichtet gewesen, sich inhaltlich mit dem Vorbringen der nunmehrigen Beschwerdeführerin auseinanderzusetzen, die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens seien von der erstinstanzlichen Behörde zu Unrecht als gegeben angenommen worden, und darüber bescheidmäßig abzusprechen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gewerberecht, Betriebsanlagen, Parteistellung Gewerberecht, Nachbarrechte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1593.2000

Dokumentnummer

JFR_09989076_00B01593_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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