RS Vwgh 2001/1/30 2000/14/0184

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §140;
ABGB §90;
EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Zur Berechnung des zivilrechtlichen Nettoeinkommens, welches als Basis für die Ausmessung von Unterhaltsansprüchen herangezogen wird, ist jene Einkommensteuer in Abzug zu bringen, die sich vor Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen in Form einer außergewöhnlichen Belastung ergibt (Hinweis E 20. Oktober 1993, 89/13/0242; E 14. Mai 1991, 90/14/0281).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000140184.X02

Im RIS seit

10.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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