RS Vwgh 2001/5/22 2000/01/0175

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Veröffentlicht am 22.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §4 Abs5;
AsylG 1997 §4;
FrG 1997 §57 Abs7;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Wird vom Asylwerber gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid nach § 4 AsylG 1997 über die Zurückweisung seines Asylantrages Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben und langt später die Mitteilung nach § 57 Abs. 7 FrG 1997 bei der Asylbehörde ein, so betrachtet der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde in der Regel als gegenstandslos und stellt das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG ein.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010175.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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