RS Vwgh 2001/5/30 2001/12/0068

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §20 Abs1 Z4 impl;
DienstrechtsG Krnt 1994 §20 Abs1 Z4;
StGB §27 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 27 StGB folgt nicht, dass der Amtsverlust nur bei einer Verurteilung zu einer sogenannten unbedingten Freiheitsstrafe eintritt. Die Rechtsfolge des Amtsverlustes tritt vielmehr auch dann ein, wenn die Strafe bedingt nachgesehen wird (Hinweis E 21.5.1990, 90/12/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001120068.X03

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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