RS Vwgh 2001/7/26 99/20/0360

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Veröffentlicht am 26.07.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §4 Abs1;
AsylG 1997 §4 Abs5;
FrG 1997 §57 Abs7;

Rechtssatz

Eine Mitteilung gemäß § 57 Abs. 7 FrG 1997 liegt nur dann vor, wenn darin unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass sich die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des konkreten Fremden, dessen Asylantrag gemäß § 4 Abs. 1 AsylG 1997 zurückgewiesen wurde, in den in Aussicht genommenen Drittstaat als nicht möglich erweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200360.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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