RS Vwgh 2001/8/9 2001/16/0243

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Veröffentlicht am 09.08.2001
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L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §146 Abs2;
LAO Wr 1962 §67 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem Spruch eines Abgabenbescheides müssen im Sinne des § 146 Abs 2 Wr LAO neben den Angaben über Art und Höhe der Abgaben selbst die Größen erkennbar sein, aus denen diese Abgaben unmittelbar abgeleitet werden. In der angeführten Bestimmung wird dabei die Bemessungsgrundlage als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert (Hinweis E 24. Jänner 2000, 95/17/0480).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160243.X01

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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