Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §146 Abs2;Rechtssatz
Aus dem Spruch eines Abgabenbescheides müssen im Sinne des § 146 Abs 2 Wr LAO neben den Angaben über Art und Höhe der Abgaben selbst die Größen erkennbar sein, aus denen diese Abgaben unmittelbar abgeleitet werden. In der angeführten Bestimmung wird dabei die Bemessungsgrundlage als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert (Hinweis E 24. Jänner 2000, 95/17/0480).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160243.X01Im RIS seit
15.01.2002