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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §27 Abs2 idF 1994/550;Rechtssatz
Auch eine vom Beamten (dienstrechtlich) angestrebte Versetzung kann zu einer amtswegigen Versetzung iSd § 27 Abs 2 RGV idF 1994/550 führen. Dies wäre grundsätzlich dann der Fall, wenn der aus freien Stücken geäußerte Versetzungswunsch des Beamten von der Dienstbehörde zum Anlass genommen würde, ihn ohne seine Einverständniserklärung zu einer anderen als der von ihm gewünschten Dienststelle zu versetzen, wobei aus der Sicht des Beschwerdefalles dahingestellt bleiben kann, ob jede Abweichung zur Anwendbarkeit des § 27 Abs. 2 RGV zu führen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999120045.X02Im RIS seit
14.11.2001