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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs2;Beachte
(hier: Widmung eines Teiles der bewirtschafteten Fläche als Betriebsgrundstück)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/08/0085 E 20. Oktober 1992 RS 1 (hier ohne Klammerausdruck am Ende des zweiten Satzes)Stammrechtssatz
Nach § 2 Abs 2 BSVG stellt die Pflichtversicherung auf den Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ab. Die jeweilige Widmung der dem Betrieb dienenden Grundstücke ist dabei nicht von Bedeutung (hier: Widmung eines Teiles des Eigengrundes als Garten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080037.X01Im RIS seit
21.02.2002