RS Vwgh 2001/10/4 96/08/0400

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die Ausführung von Reinigungsarbeiten in der Definition des Begriffes "Baustelle" im § 2 Abs 3 ASchG hat nicht zur Folge, dass eine Baustelle bereits dann vorliegt, wenn lediglich Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Vielmehr bleibt eine Baustelle auch dann noch bestehen, wenn nur mehr (abschließende) Reinigungsarbeiten durchgeführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080400.X03

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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