RS Vwgh 2001/10/19 2000/02/0325

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Veröffentlicht am 19.10.2001
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Index

L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

GVG Tir 1996 §31 idF 1999/075;
WEG 1975 §12;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 12 Wohnungseigentumsgesetz, wonach bei gemeinsamem Wohnungseigentum von Ehegatten ihre Anteile am Mindestanteile zu verbinden sind, betrifft nur den Erwerb des Wohnungseigentums durch die Einverleibung in das Grundbuch. Sie hat aber keinen Einfluss auf das - eine Bedingung für die rechtsgültige Einverleibung - vorgelagerte grundverkehrsbehördliche Verfahren betreffend Genehmigung von Rechtserwerben, die erst nach dessen Abschluss rechtsgültig in das Grundbuch einverleibt werden dürfen (vgl. §§ 31 ff Tir GVG 1996 idF 1999/075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020325.X02

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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