RS Vwgh 2001/11/15 2001/07/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2001
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs1;
AWG 1990 §29 Abs1a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0184 E 15. Juli 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Projektmodifikationen, die ausschließlich zur Anpassung des Vorhabens an den Stand der Technik und die geänderten gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen, stellen keine wesentliche Änderung des Projektes dar; damit sollte der Schutz sowohl der öffentlichen Interessen als auch der Betroffenen verbessert werden (Hinweis E 14.5.1997, 96/07/0250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070084.X03

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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