RS Vwgh 2001/11/28 99/13/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;
KStG 1988 §12 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Die Auffassung, dass Zuschüsse des Gesellschafters an seine Gesellschaft insoweit, als sie nicht dem Beteiligungsverhältnis entsprechen, nichtabzugsfähige freiwillige Zuwendungen iSd § 12 Abs 1 Z 5 KStG 1988 sind, trifft nicht zu. Der Umstand, dass die weiteren Gesellschafter keine oder im Verhältnis zu ihrer Beteiligung geringere Zuschüsse geleistet haben, steht in keinem Zusammenhang mit der Beurteilung der Zuschüsse der Steuerpflichtigen als nachträgliche Anschaffungskosten (Hinweis E 28.11.2001, 99/13/0254).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130250.X01

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten