RS Vwgh 2001/12/21 2000/02/0171

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Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §2 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

An einer Baustelle müssen definitionsgemäß (vgl. § 2 Abs. 3 ASchG 1994) Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Die Bearbeitung bereits abgebauten Abfallmateriales eines Steinbruchs mit einer mobilen Steinbrechanlage fällt nicht unter die in § 2 Abs. 3 legcit beispielhaft aufgezählten Hoch- und Tiefbauarbeiten und ist diesen auch nicht gleichzuhalten.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020171.X02

Im RIS seit

02.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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