RS Vwgh 2002/1/22 2001/11/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2002
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §25;
FSG 1997 §7 Abs5;

Rechtssatz

Die Behörde hat im Rahmen der bei der Festsetzung der Entziehungsdauer anzustellenden Prognose, wann der Beschwedeführer die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde, sich nicht an den "Strafzumessungskriterien des VStG und subsidiär der StPO zu orientieren". Maßgebend sind dafür allein die im § 7 Abs. 5 FSG 1997 genannten Wertungskriterien (siehe dazu u.a. die hg. Erkenntnisse vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0216, und vom 20. September 2001, Zl. 2001/11/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110196.X02

Im RIS seit

17.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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