RS Vwgh 2002/2/20 99/08/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2002
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §7;

Rechtssatz

Eine Bindung an die beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführten Versicherten-Daten kann dem Gesetz nicht entnommen werden (Hinweis E 20. Dezember 2000, 98/08/0269). Es sind Fälle denkbar, in denen jemand bei einem Dienstgeber wegen Unterlassung der ordnungsgemäßen Abmeldung weiterhin als versichert gemeldet ist, obwohl er dort nicht mehr beschäftigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999080028.X02

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten