RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0262

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2002
beobachten
merken

Index

23/04 Exekutionsordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EO §35;
VVG §3 Abs1;

Rechtssatz

Einwendungen, die im Zuge eines von der Vollstreckungsbehörde, welche gemäß § 3 Abs. 1 zweiter Satz VVG namens des Berechtigten als betreibender Gläubiger einschreitet, veranlassten Exekutionsverfahrens erstattet werden, stellen formell Einwendungen gemäß § 35 EO dar (Hinweis E 23. März 1988, 87/07/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000070262.X01

Im RIS seit

26.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten